Die Schilfernte
Wenn der Frost und Wind die Blätter der trockenen Stengel haben abfallen lassen, kann Schilf geerntet werden. Frost ist der beste Erntehelfer: Ist der feuchte Boden oder das Gewässer zugefroren, sind die Schilfgebiete zu Fuß oder mit der Erntemaschinen problemlos zu erreichen.
Früher benutze man für die Ernte Sicheln oder Sensen, diese Methode lässt sich auch heute noch finden. Ein geübter Reetschneider kann zwischen 15 und 20 Bund pro Stunde ernten und binden.
Heutzutage werden jedoch meist Maschinen zur Reeternte verwendet. Mit dem Motorbalkenmäher kann das Schilf in Reihen und zu zweit gemäht werden. In größeren Sumpf- und Seengebieten werden auch Saiga-Maschinen mit Ballonreifen zum Schneiden der Schilfhalme benutzt. Die Amphibienfahrzeuge haben den Vorteil, dass sie durch die Ballonreifen den Untergrund (und die darin enthaltenen Rhizome des Schilfs) nur gering belasten.
Nach dem Schneiden des Schilfs wird das Schilf in 1,2 m Höhe bündelweise aufgenommen, ausgeschüttelt und ausgekämmt und so von Blatt – und Pflanzenresten sowie von zu kurz geratenen Halmen befreit. Durch das Klopfen auf den Boden werden die Halme bündig, so dass sie mit Hilfe eines Eisenringes und Band zu Bünden mit 60 cm Umfang gebunden werden können. Die Reetbünde werden nun zu Pyramiden angeordnet im Freien gelagert, so kann der Regen ablaufen, der Wind die letzten Blätter heraus pusten und das Reet trocknen.

Ist die Ernte vorbei, werden die einzelnen Reetbünde zu 50 und 100 Paketen gepackt und abtransportiert.
Richtlinien für die Schilfernte in Deutschland am Beispiel Mecklenburg Vorpommerns
Um Schilfgebiete, die sich in Schutzgebieten innerhalb Deutschlands befinden, wirtschaftlich nutzen zu können, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Behördliche Ausnahmegenehmigungen werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzgebietsverordnungen erteilt. Besteht z.B. die Gefahr, dass Wohnstätten besonders geschützter Arten zerstört werden können, so ist eine wirtschaftliche Nutzung nicht oder nur eingeschränkt zulässig. Auch außerhalb von Schutzgebieten ist eine naturschutzgerechte wirtschaftliche Nutzung durchzuführen, um Beeinträchtigungen des Lebensraumes schützenswerter Arten zu vermeiden.
Bei der Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde ist eine Verbandsbeteiligung durchzuführen.
Bei der Zulassungsentscheidung haben die zuständigen Naturschutzbehörden biotop- und artenrechtliche Belange zu berücksichtigen. Steht die wirtschaftliche Nutzung speziellen Artenschutzanforderungen oder –programmen entgegen, ist sie nicht genehmigungsfähig (§ 20 Abs. 1 LNatG M-V).
Anträge zur wirtschaftlichen Nutzung eines Schilfgebietes sind 8 Wochen vor Erntebeginn bei der zuständigen Naturschutzbehörde einzureichen. Die Schilfernte ist nur vom 1. November bis zum 1. März gestattet. Innerhalb von Schutzgebieten muss bei der Schilfernte 50% des Altschilfs dauerhaft erhalten bleiben, außerhalb von Schutzgebieten sollen derartige Flächen 30% betragen.
Die Erntemaschinen und Transportfahrzeuge dürfen dabei eine Flächenpressung bis zu 100 g/m² haben. Die Bindung der Rohrbunde sollte mit organischem Material erfolgen und die Kämmreste sind nach Vorgabe der zuständigen Naturschutzbehörde zu entsorgen.
Warum unser Reet aus dem Ausland kommt
Die Flächen, auf denen Schilf in Deutschland, wächst sind so klein geworden, dass die Nutzung lediglich als Nebenerwerb betrieben wird (z.B. waren die Schilfflächen westlich der Weser 1922 um 46,2% größer als heute). Die Erträge der Schilfernte können die Nachfrage von Bauherren und Reetdachdeckern bei weitem nicht mehr befriedigen, was einen Import von Schilf bedingt.
Auch die Kosten für Arbeit sind im Ausland geringer und tragen zum Import von Schilf bei. Die arbeitsintensive Ernte bindet Arbeitskräfte und Zeit. Da die Transportkosten geringer sind als die Differenz zwischen den Kosten einheimischer und ausländischer Ware, wird Reet größtenteils importiert.
Den strengen Erntevorschriften stehen wirtschaftliche Interessen gegenüber:
Regelmäßige Schilfernte führt zu einer Erhöhung der Schilfmenge, sowie zu besserer Qualität des Schilfs. Für die Dachdeckung mit Reet sollte möglichst einjähriges Schilf verwendet werden, da dies im Gegensatz zu mehrjährigen Schilf nicht spröde oder brüchig ist. Ein intensiver Erntevorgang kann jedoch Bestand und Boden schädigen, sowie Brutmöglichkeiten für auf Röhrichte spezialisierte Vogelarten (z.B. Zwergrohrdommel, Rohrweihe, Rohrschwirl, Schilfrohrsänger, Drosselrohrsänger) einschränken.


