Bestand:
20 mm Kalkaußenputz, Ziegelmauer 24 cm (ρ= ca. 1600 kg/m³)
U-Wert ohne Schilfdämmplatte: 1,83 W/(m²K)
Allgemeine Anforderungen:
EnEV: U
ges = 0,35 W/(m²K) (nachträglicher Einbau einer Dämmschicht)
DIN 4108: R
ges. ≥ 1,20 (m²K)/W
Anforderungen ohne Tauwassernachweis:
DIN 4108: R
i ≤ 1,00 (m²K)/W und s
d,i ≤ 0,5 m
Dämmung innen:
60 mm Leichtlehmmischung (z.B. Holzleichtlehm, ρ=500 kg/m³ oder Hanfleichtlehm, ρ=500 kg/m³)
60 mm Schilfdämmplatte, 15 mm Lehmunterputz, 3 mm Lehmfeinputz
U-Wert : 0,50 W/m²K
Besondere Verarbeitungshinweise und Tipps für die Verwendung von Schilfrohrplatten als verlorene Schalung und Dämmung:
- Siehe Wandaufbau 1.
- Siehe Wandaufbau 1.
- Siehe Wandaufbau 1.
- Installation einer vertikalen Montagelatte (40 × 60 mm) mit Hilfe von Schrauben und Dübeln am Mauerwerk, Abstand ca. 1,00 m.
- Verschrauben des Montagebretts mit der Montagelattung (24 × 160 mm)
- Die Schilfdämmplatten sind an dem Montagebrett mit Holzschrauben und Dämmtellern (Ersatzweise können auch Kronkorken oder ähnliches verwendet werden zu befestigen.
- Vollflächiges Hinterfüllen der Schilfdämmplatten mit Leichtlehmmischung
- Verputzen der Schilfdämmplatte mit Lehmunterputz. In den Lehm ist vollflächig ein Jutegewebe einzuarbeiten
- Wandheizung, Laibung, Elektroinstallation, Befestigung siehe Wandaufbau 1
Haftungsausschluss
Die aufgeführten Informationen beruhen auf den Berechnungen und Informationen von HISS REET Schilfrohrhandel GmbH und den Produkthinweisen des Herstellers. Die Inhalte sind auf wichtige Informationen reduziert. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die gelieferten Informationen ersetzen nicht die fachliche Beratung im Einzelfall durch einen Planer.
Autoren:
Dipl. Ing. Stefan Neumann
Dipl. Kfm. Philip Kullmann