Fachregel für Dachdeckungen mit Reet und das Produktdatenblatt Reet

Im Folgenden werden die wichtigsten Themenbereiche der „Fachregel für Dachdeckungen mit Reet” und des Produktdatenblatt Reet kurz erläutert. Eine vollständige Version der Fachregel für Dachdeckungen mit Reet inkl. dem Produktdatenblatt Reet kann über den Rudolf Müller Verlag (www.rudolf-mueller.de) bezogen werden (ISBN 3-481-02033-3).

Fachregel für Dachdeckungen

Ausführungsarten:
Reetdeckungen können als gebundene Deckung, als genähte Deckung und als geschraubte Deckung ausgeführt werden. Unterschiedlichen Ausführungsarten können sich durch regional eingeführte Besonderheiten ergeben. Beim gebundenen Reetdach werden die Decklagen mit Hilfe eines Vorlegedrahtes (Stangendraht) mit Bindedraht an die Lattung gebunden. Beim genähten Reetdach werden die Decklagen mit Draht ohne Verwendung eines Vorlegedrahtes an die Latten gebunden und beim geschraubten Reetdach werden die Decklagen mit Draht befestigt, der an die Dachlatten angeschraubt wird (siehe Abschnitt 1.1 und Abschnitt 3.2 Fachregel für Dachdeckungen mit Reet). Anforderungen an Reetdächer:
Die Reetdachdeckung sollte das Gebäude allseitig mit mindestens 0,5 m überragen. Die Niederschlagsfeuchte darf höchstens zu einem Drittel der Deckstärke oberhalb der Bindungsebene eindringen. Die Lebensdauer einer Dachdeckung mit Reet ist größtenteils abhängig von der Dachneigung. Die Regeldachneigung für Reetdeckungen sollte daher mindestens 45° betragen, wobei kleinere Flächen z.B. im Bereich der Dachgauben in Ausnahmefällen auch eine Mindestdachneigung von 40° aufweisen dürfen. In solchen fällen sollte jedoch mit längerem Reet gearbeitet und eine kürzere Lebensdauer erwartet werden.
Bei ausgebauten Dachgeschossen muss eine Wärmedämmung unter der Reetdeckung eingebaut werden (siehe Abschnitt 1.2 und 1.3 Fachregel für Dachdeckungen mit Reet).

Anforderungen an Werkstoffe für die Dachdeckung mit Reet:
Das Reet selber muss dem Produktdatenblatt des Regelwerkes des Dachdeckerhandwerks entsprechen. Generell sollte das Reet jedoch 1,4 m – 2 m lang, 3 mm – 9 mm dick und gradhalmig gewachsen sein. Bei Anschlüssen und Abschlüssen können auch andere Längen verwendet werden.
Die Unterkonstruktion eines Reetdaches kann bei einem Sparrenabstand bis zu einem Meter aus Dachlatten mit dem Querschnitt 40/60 mm gefertigt werden. Alle Befestigungsmittel (Schrauben und Draht) sollten aus nichtrostendem Material sein (z.B. Stahldraht, kunststoffummantelter Draht oder Kupferdraht) und eine Mindestdicke von 1 mm aufweisen (siehe Abschnitt 2 Fachregel für Dachdeckungen mit Reet).

Ausführung der Reetdeckung:
Der Abstand der Dachlatten sollte bei einer Dachneigung bis einschließlich 60° max. 0,35 m betragen. Bei einer Dachneigung von mehr als 60° darf der Lattenabstand nicht 0,3 m überschreiten.
Das Reetdach sollte in glatter Fläche von der Traufe zum First gedeckt werden, wobei die einzelnen Lagen waagerecht durchgehend aufzubringen sind. Die Dicke der Reetdachdeckung muss in der Fläche rechtwinklig zur Dachoberfläche 0,3 m betragen.
Das genähte Reetdach sollte eine Stichweite von max. 0,25 m vorweisen, beim geschraubten Reetdach darf der Abstand der Schrauben 0,2 m nicht überschreiten (siehe Abschnitt Fachregel für Dachdeckungen mit Reet). Die sichtbare Traufdicke sollte mindestens 30 cm betragen. Die Dicke der Dachdeckung sollte an der ersten Latte 0,35 m bis 0,40 m betragen (gemessen im Winkel von 90°). Der Überstand der Reetdeckung an der Traufe, gemessen vom Mauerwerk, sollte 0,15 m bis 0,3 m betragen. Der Überstand der Reetdeckung am Ortgang sollte hingegen nur 0,15 m – 0,25 m betragen. Bei Reetdachhäusern mit Reetfirst wird ein sog. Kehrband gedeckt. Die Stoppelenden der Firstgebinde zeigen im Gegensatz zu der in der Fläche üblichen Deckung zur Firstlinie. Auf der vorletzten Dachlatte unter dem First sollte die Deckung, bezogen auf die Dachlattenebene, nicht weniger als 0,25 m aufweisen.
Reetdachhäuser mit Heidefirst benötigen, je nach Sparrenlänge, beidseitig eine Schenkellänge von bis zu 1 m. Von der Firstspitze verjüngt sich der Heidefirst zur unteren Kante auf ca. 0,1 m. Die Befestigung des Heidekrauts erfolgt traditionell durch Holzpflöcke (0,3-0,6 m lang und 15–20 mm Durchmesser) es sollten 100 Pflöcke je Meter Heidefirst verwendet werden. Eine Bespannung z.B. mit Kunststoffnetzen ist möglich. Die Verwendung von Drahtgeflechten ist in Verbindung mit Blitzschutz unzulässig.
Reetdächer mit Sodenfirst benötigen als Unterlage eine Abrundung, auf der eine Abdeckung durch z.B. Bitumenbahnen erfolgt. Der Sodenfirst muss entgegen der Hauptwetterrichtung verlegt werden und wird mit Hartholzpflöcken befestigt. Kehlen im Reetdach sollten das 1,5 fache der Dicke der Dachflächendeckung vorweisen. Eine Kehlsparrenneigung von 40° soll nicht unterschritten werden. Schließt die Reetdeckung im Kehlbereich an eine anders gedeckte Dachfläche an, muss die Kehle mindestens 0,15 m, rechtwinklig zur Kehllinie behandelt, überdeckt werden. Anschlüsse können im Reetdach verdeckt oder aufliegend hergestellt werden. Bei der verdeckten Ausführung liegt das Wandanschlussblech in der Reetschicht und es kann von den „Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk” abgewichen werden. Bei der aufliegenden Ausführung liegt das Anschlussblech auf der Deckung und muss entsprechend der „Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk” ausgeführt werden. Die Anschlüsse der Reetdachdeckungen an Dachgauben sollten ausgerundet sein. Die Gaubenkonstruktion sollte 0,6 m in die Dachflächendeckung eingebunden werden, daher ist eine ausreichende Entfernung zu Graten, Kehlen, Ortgängen und anderen Gauben zu wählen.
Der Abstand zwischen unterem Gaubenrahmen und Dachlatte sollte 10 cm geringer als die Reeteindeckung sein. Die Traufen an Dachgauben sollen so ausgebildet sein, dass das Niederschlagswasser möglichst weit auf die Hauptfläche abgeführt wird (siehe Abschnitt 4 Fachregel für Dachdeckungen mit Reet). Pflege und Wartung:
Zum dauerhaften Erhalt der Funktion eines Daches sollen Reetdeckungen in regelmäßigen Abständen gewartet werden, dadurch beugt man größere Schäden am Gebäude vor und erfüllt die Obliegenheitsverpflichtung gegenüber Sachversicherern und Unbeteiligten. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Bei Kontrollen können die Dachdeckung, die An- und Abschlüsse, Dachdurchdringungen, Dacheinbau- und Dachsystemteile, Sicherheitseinrichtungen (Tritte für eine Dachbegehung) und die Windsogsicherung der Dachdeckung überprüft werden.
Sollte es nötig sein Schäden in der Dachfläche auszubessern, wird das Reet nach Bedarf vorgezogen, neu gebunden und mit neuem Werkstoff entsprechender Länge nachgetrieben und geglättet.
Produktdatenblatt Reet. Anforderungen an Reet:
Das Reet sollte frei von Gras, Alt-, Krummrohr und sonstigen Beimengungen sein. Die Halme sollten hart sein, bei der Biegung nicht sofort brechen und von gelber bis brauner Farbe sein.
Ein Bund Reet sollte einen Umfang von mindestens 0,6 m haben. Kurzes Reet darf eine Länge von bis zu ca. 1,5 m (bei einem Halmdurchmesser kleiner als 6 mm) haben, mittellanges Reet eine Länge bis zu ca. 1,8 m (bei einem Halmdurchmesser von 3–9 mm) und langes Reet eine Länge von bis ca. 2,3 m (bei einem Halmdurchmesser von 6-12 mm) haben.
Die Reetbunde dürfen keinen Schimmel enthalten und müssen trocken aufbereitet und gepackt werden. Eine oberflächliche Feuchtigkeit kann das Reet vertragen, das Bundinnere muss jedoch trocken sein.